Geschäftsbedingungen für die Verwaltungstätigkeit
Immoserv, Lerch Hans
Rappenwaldstraße 65 b
6800 Feldkirch
- Der Verwalter ist berechtigt, die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe automationsgestützter Datenverarbeitung
durchzuführen und sämtliche Verwaltungsunterlagen und Dokumente, aufgrund derer die Verwaltung geführt wird, zu digitalisieren und durch geeignete elektronische Datenspeichermedien zu verwahren und
zu verwalten, sofern nicht eine Verwahrung der Dokumente, Belege oder Unterlagen in Papierform gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt den Regeln des Datenschutzgesetzes. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn sie zum Betrieb der Liegenschaft zB: an
Firmen zur Schadenbehebung notwendig ist. Ebenso zulässig ist die Datenweitergabe an öffentliche Stellen und Behörden auf deren schriftliche Anforderung oder gemäß Vorschriften zB. für
Förderansuchen.
- Der Verwalter ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der eigenen Vertragspflichten eigener oder fremder Personen
und Hilfspersonen zu bedienen. Der Verwalter haftet für diese Personen im Rahmen der Gehilfenhaftung im Sinne des § 1313a ABGB.
- Der Verwalter ist berechtigt, in jenen Fällen, bei denen es technisch oder rechtlich geboten oder sinnvoll
erscheint bzw. vorgeschrieben ist, im Einzelfall für bestimmte besondere Tätigkeiten externe Fachleute und Fachunternehmen zu üblichen Bedingungen bzw. gemäß Honorarordnungen zu beauftragen. Der
Verwalter haftet gemäß § 1010 ABGB für die Tätigkeit dieser Personen und Unternehmen nicht, er haftet nur für ein etwaiges Auswahlverschulden. Die Kosten dieser externen Fachleute und Fachunternehmen
sind im Verwaltungshonorar nicht enthalten, sondern vom Auftraggeber bzw. der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen.
- Wenn die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit der verwalteten Immobilie durch einen Rechtsanwalt
gesetzlich geboten ist oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Behördenverfahren aufgrund der Komplexität des Streitgegenstandes im Interesse des Auftraggebers gelegen ist, so hat der
Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten und nach dessen Vorgabe Aufträge zur Rechtsvertretung zu erteilen. Ausgenommen davon ist die
Einbringlichmachung von Betriebs,- und Rücklagenausständen, sowie der Geltendmachung des Vorzugspfandrechtes zu Gunsten der WEG im Sinne des Wohnungs-eigentumsgesetzes, und zur Abwendung etwaiger
Gefahren.
Nachstehend nicht vom Verwaltungsvertrag umfasste Leistungen; Stand 2023. Die angeführten Preise unterliegen den Veränderungen des Verbraucherpreisindex 2015.
- Sonderwünsche von Miteigentümern außerhalb der Hausverwaltungstätigkeit (privat)
- Begehung (inkl. Anfahrt und Nachbearbeitung) auf Kundenwunsch: nach Aufwand, Mindestpauschale € 50,00.
- Eigentümer- oder Mieterversammlung auf Kundenwunsch: € 500,00
- Durchführung von Umlaufbeschlüssen auf Kundenwunsch: nach Aufwand
- Anfertigung von Kopien: Abrechnung nach Aufwand zuzüglich Kopier- bzw. Scankosten je Kopie: pro DIN A 4 Seite €
0,60
- Zusätzliche Buchungsaufwand für nachträglich geänderte Aufteilungsschlüssel oder Abrechnungseinheiten: Nach
Aufwand
- Porto für Schreiben der Verwaltung wie Abrechnung, Vorschreibung, Informationen, etc.: Nach Aufwand,
Mindestpauschale € 5,00/Jahr/Wohnung
- Gebühren für eine Grundbuchabfrage: € 50,00
- Sonderhonorar für Bauverwaltungsmanagement ohne externe Bauleitung inkl. Aufwand für Ausschreibungsauswertung: 5 %
der Bruttoauftragssumme
zuzüglich der externen Kosten für BauKG u SIGE oder sonstiger notwendiger Fachleute.
- Sonderhonorar für Bauverwaltungsmanagement mit externer Bauleitung zuzüglich der externen Kosten für BauKG und
SIGE oder sonstiger notwendiger Fachleute: 4 % der Auftragssumme
- Sonderhonorar für Bauverwaltungsmanagement wie Ausmalen eines Stiegenhauses oder ähnlicher einfacher Arbeiten
zuzüglich der externen Kosten für BauKG und SIGE oder sonstiger notwendiger Fachleute. 3 % der Brutto-auftragssumme
- Tätigkeiten in Zusammenhang mit Hausbesorgern und sonstigen Hilfskräften, etwa Abschluss, Kündigung,
Lohnverrechnung ohne Honorar Steuerberater: € 250,00 netto/Jahr
- Abwicklung von Versicherungsschäden über € 3.000,00 kumuliert/Jahr: 4 % der Bruttoauftragssumme
- Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen: nach Aufwand
- Führen von Schlichtungsstellungs- und Gerichtsverfahren, ggf. mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes: nach
Aufwand
- Abwicklung von Wohnbauförderungsanträgen: nach Aufwand
- Organisation und Abschluss von bankmäßigen Finanzierungen für Sanierungen: nach Aufwand
- Belegeinsicht: nach Aufwand, Mindestpauschale € 50,00
- Übergabe der Verwaltung: Für die Endabrechnung und die Übergabe aller Unterlagen bei Verwalterwechsel wird ein
Honorar von 3 Monatshonoraren vereinbart.
- Regiestunde Verwalter
€ 85,00 netto
- Regiestunde Assistenz / Buchhalter € 65,00
- Verwalter außerhalb der Bürozeiten € 130,00
-
Hausmeister/Reinigung/etc. € 45,00
Um
Missverständnissen vorzubeugen – der Verwalter darf nicht:
- Eigentümerrechte ausüben, z. B. Besitzstörungsklagen gegen unbefugte Kfz-Parker auf allgemeinen Teilen der
Liegenschaft oder Eigentümern zugeordneten Kfz- Abstellplätzen einbringen
- In Bauverfahren als Anrainervertreter die Wohnungseigentümer vertreten.
- Eigentümer oder Mieter wegen Besitzstörung (zB Lärm, Grillrauch etc.) klagen
- Aufträge über Arbeiten in Wohnungen vergeben (ausgenommen ernste Schäden am Haus)